Neues Art_Center in der Gluckgasse sorgt für Diskussion! (zur Homepage der Gemeinde: anklicken)

Bebauungsplan wird im Eilverfahren „geringfügig“ geändert um die neue Kunsthalle zu ermöglichen. Bekenntnis zu moderner Architektur darf geltendes Recht nicht aushebeln.

 

Schon 1999 wurde von der Marktgemeinde im Bereich Brunner Gasse 1 bis 9 Umwidmungen beschlossen.  Im Zuge der Umwidmungen wurde auch das Haus Brunner Gasse 1 unter Denkmalschutz gestelllt und es wurde auch schon damals über die Sanierung gesprochen.

Unabhängig von der Beurteilung der Idee und der Architektur – die SPÖ hat im Gemeinderat ein Bekenntnis zu moderner Architektur abgelegt - bleibt doch ein schaler Geschmack über die Vorgangsweise. Wieder einmal wurde ein Projekt vorgestellt, bei dem der Bebaungsplan geändert werden muss und das in einem Eilverfahren. Für den 25. Jänner war eine Gemeindevorstandssitzung angesetzt, jetzt wurde am 10. Jänner eine zusätzliche Sitzung durchgeführt, nur damit die Änderungen, die keineswegs geringfügi sind,  im Gemeinderat noch im März beschlossen werden können.

Es gilt vor allem die längst fällige Sanierung des denkmalgeschützen Teiles "Ecke Gluckgasse - Brunner Gasse 1" zu sichern. Diese Sanierung und Revitilasierung des Hauses (erste urkundliche Erwähnung 1442)  hat Vorrang vor der Errichtung des Kunsttempels.